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Betriebliche Altersvorsorge

Die Notwendigkeit

zur Vorsorge

Gesetzlich Rentenversicherten wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 % auf unter 50 % des letzten Nettoeinkommens sinken.

Aufgrund dieser immer weiter zurückgehenden Leistungen ist es zwingend notwendig, ergänzend eigenverantwortlich private Vorsorge zu treffen, um im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können.

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Betriebliche Altersvorsorge

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

  • Höchste Förderung vom Staat

  • Renditeturbo durch SV- u. Steuerersparnis und Zuschüsse

  • Gesetzliches Recht des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung

  • Zusätzliche Attraktivität durch Kollektivtarife

  • Neu: Pflichtzuschuss des Arbeitgebers

  • Oft beteiligen sich Arbeitgeber mit freiwilligen Zuschüssen

  • flexible Auszahlung als Kapital oder Rente

  • Kontinuität bei Arbeitgeberwechsel durch neue Rechtslage

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