

Vermögensschadenhaftpflicht
Der beste Schutz vor dem Verlust
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (im Rahmen der vereinbarten Bedingungen) bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen aus dem Bereich der beruflich verursachten echten Vermögensschäden durch Fehlberatung oder Berufsversehen, z.B. in Form einer Fristversäumnis, frei.
Häufige Deckungssummen sind z.B. 4 x 250.000 Euro pro Jahr, bei Rechtsanwälten.
Der Versicherungsumfang schließt die Prüfung der Haftung, die Wiedergutmachung der berechtigten Ansprüche und auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (einschließlich der Prozessführung mit Übernahme der Kosten im Sinne einer indirekten Rechtsschutzversicherung) mit ein.


Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung
Die Ausschlüsse sind z.B. im § 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) festgehalten.
Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:
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kaufmännisch-unternehmerische Risiken
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Spekulationsrisiken
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Veruntreuungsschäden durch eigene Angestellte
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Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
Lassen Sie sich bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutz von uns beraten. Profitieren Sie von unseren jahrelangen Erfahrung. Deckungslücken zu erkennen und zu beseitigen ist unser täglicher Auftrag.