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Berufsunfähigkeitsschutz

Berufsunfähigkeitsschutz ist Existenzschutz

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter eine Absicherung für den Fall, dass man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ (BU) wird jedoch sehr unterschiedlich definiert. So ist es durchaus möglich, nach dem Verständnis einer Krankenversicherung oder eines rechtsanwaltlichen Versorgungswerkes nicht berufsunfähig zu sein, nach der Auffassung einer privaten Versicherung aber durchaus.

Frau arbeitet
Krücken

Ganz individuell für Sie

Der optimale Versicherungspartner findet sich erst nach Analyse der sehr individuellen Situation. Der persönliche Gesundheitszustand, die Karriereplanung, die familiäre Situation oder auch der persönliche Anspruch. Auch sind die Kalkulationsmethoden der Versicherungsbeiträge bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich nicht täuschen.

  • Berufsunfähigkeit (BU) wird nicht überall gleich definiert

  • Für alle nach dem 02.01.1961 geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz

  • Versorgungswerke (Ärzte / Juristen /Architekten /..) weisen deutliche Lücken auf

  • Erwerbsunfähigkeit ist auf keinen Fall mit BU gleichzusetzen

  • Das Thema bedarf einer intensiven Beratung, da viele Details zu beachten sind, die erst Jahre später zum Tragen kommen

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