Betriebshaftpflicht
Schützen Sie Ihren Betrieb
Ebenso wie die Privatperson haftet auch der Unternehmer haftet schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. So kann es bei einer kleinen Unachtsamkeit leicht zu einer Existenzbedrohung kommen. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Analog zur Privaten Haftpflicht fungiert auch hier die Absicherung wie eine passive Rechtsschutz. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese nämlich notfalls gerichtlich zurück.
Wir bieten versicherungsschutz
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden. Für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere beratende Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT- Unternehmen) ist zusätzlich noch der separate Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam.
In manchen Berufszweigen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Zulassung sogar zwingend vorgeschrieben. So z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten.